![](/files/media/_infos/Bildungsscheck-machen-sie-Ampel.gif)
- Empfänger können sein:
- Kleine Unternehmen (bis zu 50 Beschäftigte), die eine Weiterbildung ihrer Beschäftigten anstreben
- Berufsrückkehrende
- Selbstständige
- An- und Ungelernte, Beschäftigte ohne Berufsabschluss und Zugewanderte
- Beschäftigte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 40.000 Euro
- Der Vergabe von Bildungsschecks geht eine Weiterbildungsberatung bei einer der Beratungsstellen in der Region voraus. Der Bildungsscheck wird dann beim Bildungsträger eingelöst
- Das Land übernimmt 50 % der Kosten bis max. 500 Euro, den Rest zahlt der Bildungsscheckempfänger oder der Betrieb
Die nordrhein-westfälische Landesregierung unterstützt berufliche Weiterbildungen durch den Bildungsscheck.
- Das Land NRW übernimmt 50 % der Kosten bis max. 500 Euro, den Rest zahlt der Bildungsscheck-Empfänger
- Der Bildungsscheck wird nach einer Weiterbildungsberatung in einer Beratungsstelle ausgegeben
- Es werden ausschließlich Einzelpersonen gefördert, keine Firmen
- Es werden auch neue Formen der Weiterbildung wie onlinebasierte Fortbildungen (z. B. Webinare) und E-Learning gefördert
Wer kann einen Bildungsscheck erhalten?
- Einzelpersonen mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von max. 40.000 Euro (bis max. 80.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung)
- Der Bildungsscheck-Empfänger muss seinen Wohnsitz in NRW haben
- Beschäftigte und Berufsrückkehrende können bis zu einem Bildungsscheck jährlich in Anspruch nehmen
- Die Weiterbildung muss in einem individuellen beruflichen Zusammenhang stehen
Mehr Informationen erhalten Sie über die Info-Hotline 0211 837-1929 oder über das Internet: www.bildungsscheck.nrw.de
![Dieses Seminar kann durch Bildungsschecks gefördert werden](/files/media/_infos/Bildungsscheck-Logos.gif)