Die nordrhein-westfälische Landesregierung unterstützt berufliche Weiterbildung durch den Bildungsscheck.

- Empfänger können sein:
- Kleine Unternehmen (bis zu 50 Beschäftigte), die eine Weiterbildung ihrer Beschäftigten anstreben
- Berufsrückkehrende
- Selbstständige
- An- und Ungelernte, Beschäftigte ohne Berufsabschluss und Zugewanderte
- Beschäftigte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 40.000 Euro
- Der Vergabe von Bildungsschecks geht eine Weiterbildungsberatung bei einer der Beratungsstellen in der Region voraus. Der Bildungsscheck wird dann beim Bildungsträger eingelöst
- Das Land übernimmt 50 % der Kosten bis max. 500 Euro, den Rest zahlt der Bildungsscheckempfänger oder der Betrieb
Mehr Informationen erhalten Sie über die Info-Hotline 0211 837-1929 oder über das Internet: www.bildungsscheck.nrw.de
