• Empfänger können sein:
    • Kleine Unternehmen (bis zu 50 Beschäftigte), die eine Weiterbildung ihrer Beschäftigten anstreben
    • Berufsrückkehrende
    • Selbstständige
    • An- und Ungelernte, Beschäftigte ohne Berufsabschluss und Zugewanderte
    • Beschäftigte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 40.000 Euro
  • Der Vergabe von Bildungsschecks geht eine Weiterbildungsberatung bei einer der Beratungsstellen in der Region voraus. Der Bildungsscheck wird dann beim Bildungsträger eingelöst
  • Das Land übernimmt 50 % der Kosten bis max. 500 Euro, den Rest zahlt der Bildungsscheckempfänger oder der Betrieb

Die nordrhein-westfälische Landesregierung unterstützt berufliche Weiterbildungen durch den Bildungsscheck.

 

  • Das Land NRW übernimmt 50 % der Kosten bis max. 500 Euro, den Rest zahlt der Bildungsscheck-Empfänger
  • Der Bildungsscheck wird nach einer Weiterbildungsberatung in einer Beratungsstelle ausgegeben
  • Es werden ausschließlich Einzelpersonen gefördert, keine Firmen
  • Es werden auch neue Formen der Weiterbildung wie onlinebasierte Fortbildungen (z. B. Webinare) und E-Learning gefördert

 

Wer kann einen Bildungsscheck erhalten?

  • Einzelpersonen mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von max. 40.000 Euro (bis max. 80.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung)
  • Der Bildungsscheck-Empfänger muss seinen Wohnsitz in NRW haben
  • Beschäftigte und Berufsrückkehrende können bis zu einem Bildungsscheck jährlich in Anspruch nehmen
  • Die Weiterbildung muss in einem individuellen beruflichen Zusammenhang stehen

 

Mehr Informationen erhalten Sie über die Info-Hotline 0211 837-1929 oder über das Internet: www.bildungsscheck.nrw.de

 

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